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Informationen zur Aufhebung der Präsenzpflicht vom 14. bis 18. Dezember

Datum:
11. Dez. 2020
Von:
Anne Stamm, Schulleiterin

Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

gerade habe ich die Nachricht der Bezirksregierung erhalten, die ich unverzüglich und sinngemäß an Sie weiterleite.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 findet der Unterricht als Präsenzunterricht statt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Bitte melden Sie Ihr Kind ausschließlich per email/Sekretariat (sekretariat@sug.wwschool.de) unter Angabe des Schülernamens und der Klasse am Vortag ab. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist auch mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten erfolgt von zu Hause aus, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erfolgreich praktiziert wurde und für das es von der Schule bereits etablierte Konzepte gibt, siehe Homepage. Dieses Konzept gilt für die Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Nach gründlicher Abwägung und Prüfung der Einzelfälle hat die Schulleitung beschlossen, dass die angesetzten Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen aller Jahrgangsstufen in Präsenzform durchgeführt werden. Für den Zeitraum der Klassenarbeiten und Klausuren bzw. der Prüfung müssen die Schüler in die Schule kommen. Tagesaktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte wie üblich dem Vertretungsplan (auf DSB Mobile).

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. An den unterrichtsfreien Tagen findet weder Distanz- oder Präsenzunterricht statt. Eine Kürzung der bereits festgelegten beweglichen Ferientage im 2. Schulhalbjahr wird nicht vorgenommen.

Die Verordnung bedeutet für uns, dass es durch die Mischform von Präsenz- und Distanzunterricht nicht in allen Fällen möglich sein wird, den digitalen Unterricht innerhalb des Stundenrasters gemäß Stundenplan unterzubringen. Eine eventuelle Verlegung auf den Nachmittag ist unvermeidbar.

Da die Kollegen in den jüngeren Jahrgangsstufen weiterhin im Präsenzunterricht eingesetzt sind und zusätzlich Klausuraufsichten wahrgenommen werden müssen, können eventuelle Online-Konferenzen nicht im Stundenraster stattfinden.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen dritten Advent und grüße Sie herzlich

Anne Stamm
Schulleiterin