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Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts

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Datum:
9. Mai 2020
Von:
Anne Stamm, Schulleiterin

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am kommenden Montag fängt der Unterricht für alle langsam, aber mit deutlich veränderten Rahmenbedingungen wieder an.
Im Vordergrund der pädagogischen und organisatorischen Überlegungen steht zunächst, wie vom Schulministerium vorgegeben, die Durchführung des Abiturs und die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Q1, die im kommenden Jahr Abitur machen werden. Für diese beiden Jahrgangsstufen haben wir in den vergangenen Tagen differenzierte Pläne ausgearbeitet, die den Hygiene- und Abstandregeln, den Angaben zu Gruppengrößen und dem deutlich reduzierten Personalstand sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die in diesem Jahr der Gesamtsituation angepasst wurden. Dazu sind diesen Jahrgangsstufen und den Kollegen konkrete Pläne zugegangen.
Am kommenden Montag werden wir in einer weiteren Planungssitzung die Verordnungen für die Jahrgangsstufen 5-10(EF) unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen und der Raum- und momentanen Personalsituation an unserer Schule umsetzen. Dazu wer- den Sie baldmöglichst konkrete Informationen erhalten.
Vorab möchte ich Sie jedoch über bereits gesicherte Eckdaten und Verordnungen in- formieren:
- Ab dem 26. Mai werden alle Schüler/innen wenigstens tageweise die Schule be- suchen können. Der Unterricht wird blockweise erteilt und in Kleingruppen un- terrichtet, so dass ein rollierendes System erstellt werden wird. Präsenz und Ler- nen auf Distanz werden abwechselnd erteilt und aufeinander abgestimmt. Der Präsenzunterricht dient in erster Linie der Wiederaufnahme des Beziehungskon- takts zwischen Schüler/innen und Lehrkräften. Eine Vorgabe, welche Fächer zu unterrichten sind, gibt es nicht, die Entscheidung wird abhängig von den zur Verfügung stehenden Lehrkräften getroffen.
09. Mai 2020
- Auf Klassenarbeiten wird weitgehend verzichtet, stattdessen wird anderen For- men der Leistungsbewertung der Vorrang gegeben.
- Der Übergang in die nächsthöhere Klassenstufe ist in diesem Schuljahr laut der ministeriellen Vorgaben (siehe v.a. Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß §52 SchulG) wie folgt geregelt. Schüler/innen...
o ...der Klasse 5 gehen wie gehabt in Klasse 6 über.
o ...der Klasse 6, 7, 8 gehen in die nächsthöhere Klasse über, auch wenn
Leistungsanforderungen bisher nicht erreicht wurden. Die Klassenkonfe- renz berät über die Schüler/innen und spricht ggf. eine Empfehlung für den Verbleib in der bisherigen Jahrgangsstufe aus. Es besteht auch die Möglichkeit, dass nach Beratung der Klassenkonferenz und auf Wunsch der Eltern ein Antrag auf Wiederholung der Jahrgangsstufe gestellt werden kann. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den kommenden Schreiben der Erprobungsstufen – und Mittelstufenkoordinatoren.
o ...der Klasse 9 werden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstu- fe nach den geltenden Vorgaben versetzt. Schüler/innen der Klassen 9 kann auf Wunsch und nach umfassender pädagogischer Beratung Gele- genheit zu einer zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistung mit dem Ziel der Leistungsverbesserung gegeben werden. Ab- weichend zur üblichen Regelung kann eine Zulassung zur Nachprüfung auch dann erfolgen, wenn eine Verbesserung in mehr als einem Fach er- forderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben.
o ...der EF gehen ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Die mit dem Wechsel in die Qualifikationsphase einhergehende Zuerkennung von Abschlüssen (Hauptschul- und mittlerer Schulabschluss) ist nach wie vor an den bisherigen Bestimmungen ausgerichtet. Schüler/innen der EF kann auf Wunsch und nach umfassender pädagogischer Beratung Gele- genheit zu einer zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistung mit dem Ziel der Leistungsverbesserung gegeben werden, um ei- nen Abschluss zu erwerben. Abweichend zur üblichen Regelung kann eine Zulassung zur Nachprüfung auch dann erfolgen, wenn eine Verbes- serung in mehr als einem Fach erforderlich ist.
- Die Leistungsbewertung am Ende des Schuljahres beruht auf der Gesamtent- wicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote des 1. Halbjahres. Eltern, deren Kinder mit dem Notenbild des 1. Halbjahres bereits nicht versetzt worden wären, sind vor den Osterferien frühzeitig kontaktiert worden. Hier gilt die Beratung zwecks möglicher freiwilliger Wiederholung oder notwendiger Nachprüfungen.
- In der EF wird die Anzahl der zu schreibenden Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen auf eine Klausur verringert. Dafür wird am Montag ein Plan für den Präsenzunterricht erarbeitet. Die Vorbereitung auf die Klausuren schließt ausdrücklich auch Formen des Distanzlernens ein.

Ich wünsche Ihnen und Euch allen ein schönes Wochenende und den Müttern am kommenden Muttertag frohe Stunden im Kreis der Familie. Ihnen, liebe Mütter, mein besonderer Dank und meine Wertschätzung für die liebevolle Umsicht, das geduldige Begleiten und den oft langen Atem, den Sie in diesen Zeiten besonders brauchen.

Ich grüße Sie herzlich

Anne Stamm
Schulleiterin